Rechtsprechung
VG Minden, 14.04.2009 - 2 L 195/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe oder Veröffentlichung von Daten zum Zweck der allgemeinen Veröffentlichung von Informationen über gewährte finanzielle Beiträge aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL); Verletzung von gemeinschaftsrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Minden, 14.04.2009 - 2 L 195/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 485/09
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2009 - 2 M 77/09
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09
Nachträgliche Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln …
Dabei kann offenbleiben, ob hier die Berufung auf klassische Abwehrrechte schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die von der Antragstellerin beanstandete Veröffentlichung Teil eines Subventionsverhältnisses ist, in dem der Subventionsempfänger sich nach Inanspruchnahme der staatlichen Zuwendung nicht dagegen wenden kann, dass diese - entsprechend den vom Subventionsgeber dafür aufgestellten Regeln - mit der Veröffentlichung verbunden ist (vgl. hierzu auch VG Minden, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 2 L 195/09). - VG Wiesbaden, 21.04.2009 - 6 L 359/09
Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet II
Auch liegt in dem Text des Antragsformulars, gemeinsamer Antrag 2008/Sammelantrag, keine wirksame Einwilligung i.S.v. § 7 Abs. 2 HDSG/ § 4a BDSG vor (so aber wohl irrig VG Minden, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 2 L 195/09), wenn auf Seite 15 im letzten Absatz folgender Hinweis aufgenommen wurde: "Mir ist bekannt, dass nach Art. 44 a der VO (EG Nr. 1290/2005) vorgeschrieben ist, Informationen über die Empfänger von ELGFL- und ELER-Mitteln sowie die Beträge, die jeder Begünstigte erhalten hat, zu veröffentlichen. - VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 158/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Empfänger von …
Dabei kann offenbleiben, ob hier die Berufung auf klassische Abwehrrechte schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die von der Antragstellerin beanstandete Veröffentlichung Teil eines Subventionsverhältnisses ist, in dem der Subventionsempfänger sich nach Inanspruchnahme der staatlichen Zuwendung nicht dagegen wenden kann, dass diese - entsprechend den vom Subventionsgeber dafür aufgestellten Regeln - mit der Veröffentlichung verbunden ist (vgl. hierzu auch VG Minden, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 2 L 195/09 ).